Produktrecht
Musterschutz
Die Produkte der Firma Küberl Tuning unterliegen dem Musterschutz, das bedeutet, dass das Aussehen der Produkte patentrechtlich registriert ist.
Markenschutz
Dem Markenschutz unterliegen besondere Zeichen, bzw. der Markenname, die der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen des Unternehmens dienen. Küberl Tuning ist alleine berechtigt, sein geschütztes Zeichen zu verwenden.
Lizenzrechte
Die Weitergabe durch Lizenzen ist bei einem Markenschutz mit Einverständnis des Markeninhabers möglich. Dies fi ndet Verwendung bei der Vergabe von Verträgen mit Vertriebspartnern im In- und Ausland.
Gebrauchsmuster
Dadurch ist die Technik, Funktion bzw. der Eingriff der Tuningchips in die Fahrzeugelektronik geschützt. Es besteht z.B. Schutz für die Programmlogik, die Programme für Datenverarbeitungsanlagen zugrunde liegen.
TÜV – Verifizierung
Die Firma Küberl Tuning ist seit dem Frühjahr 2002 nach der ISO-Norm verifi ziert. Das bedeutet, dass die Entwicklung und Fertigung der Produkte im verifi zierten Bereich erfolgt und somit höchste Qualität für Händler und Endverbraucher gewährleistet werden kann.
TÜV – Gutachten
Die Firma Küberl Tuning ist bestrebt, fahrzeugspezifi sche TÜV-Gutachten zur Verfügung zu stellen, da es in den meisten Ländern nach dem Motortuning erforderlich ist, dass Fahrzeug beim TÜV bzw. bei den entsprechenden Organisationen vorzuführen und die Mehrleistung in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden soll. Da diese sehr kostenintensiv sind, und nicht jeder Kunde aus dem jeweiligem Land, ein Gutachten benötigt, sind Sie der Produktkalkulation entnommen und werden extra verrechnet. Die Bestellung des Gutachtens sollte zugleich mit der Bestellung des Tuningchips erfolgen, da das Gutachten eine eigene Kennzeichnung des Produktes verlangt.
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